Old Timer, Young Timer und Klassiker Old Timer, Young Timer und Klassiker

Versicherungsvergleich für Oldtimer

Wer in Deutschland einen Oldtimer besitzt, der erhält nicht nur bewundernde Blicke, dem werden auch einige Vorteile eingeräumt. So sind die Versicherungen für Oldtimer deutlich günstiger als für moderne Pkws. Allerdings sind daran oft bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Versicherungen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft

Zusätzlich zu den Oldtimer-Tarifen, die meist die klassischen Autoversicherungen anbieten, gibt es auch noch spezielle Oldtimer-Versicherer. Alle haben allerdings gemeinsam, dass sie an bestimmte Bedingungen voraussetzen. So zum Beispiel ein Mindestalter des Fahrers und des Fahrzeugs. Der Oldtimer muss meist zwischen 20 und 30 Jahre alt sein und der Fahrer zwischen 23 und 25 Jahren. Des Weiteren muss ein Alltagsauto vorhanden sein und bei manchen Versicherern gibt es auch eine Kilometerbegrenzung. Um für sich den passenden Tarif zu finden, ist es daher ratsam im Vorfeld einen genauen Versicherungsvergleich für Oldtimer zu machen. Denn nur so kann herausgefiltert werden, welcher Tarif der günstigste ist.

Was bei den Tarifen noch beachtet werden sollte

Eine Autoversicherung Vergleich lohnt sich immer. Grundsätzlich gilt im Bereich der Tarife, je älter das Fahrzeug und je weniger PS, desto günstiger ist auch der Tarif. Die Prämien für eine Haftpflichtversicherung belaufen sich bei den meisten Anbietern zwischen 50 und 70 Euro pro Jahr. Die Kaskoprämien werden wiederum nach dem Fahrzeugwert berechnet. Für eine Vollkaskoversicherung bezahlt man somit etwa 0,7 bis zu 2,5 Prozent des Marktwertes als Prämie. Die Leistungs- und Altersstufen, in denen die Oldtimer einsortiert werden, variieren allerdings je nach Versicherungsanbieter, genauso wie die versicherungsspezifischen Bedingungen.

Steuerlich sind Oldtimer günstiger als Neuwagen

Wer seinen Oldtimer kaskoversichern möchte, der muss beim Versicherer mindestens ein Kurzgutachten vorlegen, um den Wert des Wagens zu bestätigen. Das gilt übrigens in der Regel auch für sogenannte Youngtimer, die noch nicht älter als 30 Jahre sind. Wenn der Oldtimer als Firmen- oder Geschäftswagen eingesetzt wird, dann kann man den Staat sogar den Kosten beteiligen. Das hat mit der Ein-Prozent-Regelung und den Anschaffungspreisen, die früher deutlich günstiger waren zu tun. Das bedeutet, dass Personen, die einen Dienstwagen nutzen, monatlich 1 Prozent vom Brutto-Listenpreis des Wagens versteuern müssen.

Hier ein paar Zahlen

Wie im Internet zu lesen ist, kostet beispielsweise ein neuer Porsche 911 S um die 103 Euro, wobei das Ur-Modell aus dem Jahre 1968 nur rund 27.000 DM gekostet hat, also umgerechnet um die 14.000 Euro. So muss man nach der Ein-Prozent-Regel mehr als 1000 Euro versteuern. Für den Oldtimer allerdings nur 137 Euro. Dass dieser Oldtimer mittlerweile einen Marktwert von über 65.000 Euro hat, ist für das Finanzamt unwichtig.