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Steuerstrafrecht: Schwarzgeld beim Nachlass - was tun?

Gerade wenn es um das Thema Erben geht, dann gibt es oftmals viel zu beachten. So können Sie meist nicht erwarten einfach so Immobilien oder Geld zu erben, ohne Erbschaftssteuer zu zahlen oder sonstige Abgaben.
Besonders kritisch kann es jedoch werden, wenn sich Schwarzgeld im Nachlass befindet. Also Geld, das nicht ordnungsgemäß versteuert wurde und beispielsweise auf Konten im Ausland verwaltet wird. Befindet sich solches Schwarzgeld in dem Nachlass, dann sollten Sie schnell handeln und wissen was auf Sie zukommen kann. Hier wollen wir Ihnen daher Tipps geben, wie Sie richtig vorgehen, damit Sie sich nicht der Steuerhinterziehung strafbar machen.

Was müssen Sie tun?

Zunächst müssen Sie das Schwarzgeld natürlich dem zuständigen Finanzamt melden. Dies sollten Sie unverzüglich tun, damit gar keine Zweifel aufkommen an Ihrer Ehrlichkeit. Schuldhaftes Zögern kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Sie müssen daher eine Anzeige gegen den Verstorbenen beim Finanzamt aufgeben und müssen für den Verstorbenen eine neue Steuererklärung verfassen. Dies ist viel Arbeit, doch es muss erledigt werden, damit Sie sich keine Schwierigkeiten bekommen. Es kann auch helfen einen Steuerberater zurate zu ziehen, wenn Sie sich nicht auskennen mit Steuern.

Was kann Ihnen drohen, falls Sie nichts tun?

Sollten Sie entweder zu lange warten oder es gar nicht melden, dann machen Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig. Wird es also aufgedeckt vom Finanzamt, dann müssen Sie mit Geldstrafen oder Gefängnis rechnen. Zudem sind Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter nicht an eine Schweigepflicht in solchen Fällen gebunden. Bemerken diese die potenzielle Steuerhinterziehung, dann können diese die Straftat auch melden und Sie können mit einer Anzeige rechnen. Der ehrliche Weg ist daher mehr als zu empfehlen. Zwar wird sich das Erbe vermindern aufgrund von fehlenden Steuerzahlungen, doch Sie machen sich nicht strafbar und müssen mit keinerlei Bestrafung rechnen.

Wie gehen Sie mit anderen erbberechtigten um?

Gerade wenn es um mehrere Erben geht, dann kann schnell Streit aufkommen. So kann es vorkommen, dass manche Miterben das Schwarzgeld nicht melden wolle, da sich das Erbe vermindert und sie geldgierig sind. Auf solche Vorschläge oder Drohungen sollten Sie sich nicht einlassen und im äußersten Fall alleine zum Finanzamt gehen und Anzeige erstatten. So ersparen Sie sich und den Miterben viel Ärger, da der Besitz von Schwarzgeld gerade bei einem Nachlass oft entdeckt wird und man nur straffrei bleibt, wenn man sofort die Steuerhinterziehung zur Anzeige bringt.

Was tun, wenn es schon eine gewisse Zeit vergangen ist?

Haben Sie schon schuldhaft gezögert, aus welchen Gründen auch immer, dann können Sie immer noch eine Selbstanzeige machen. So können Sie auch hohen Strafen entgehen. Jedoch sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen, da viele Vorschriften geachtet werden müssen, damit eine Selbstanzeige auch ordnungsgemäß ist.