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Fahrzeugüberführungen

Der Erwerb eines Fahrzeuges ist nicht immer einfach und erfordert manchmal mehr als nur etwas Zeit. Unzählige Portale oder Anbieter werben mit lukrativen Sale Angeboten im Bereich Gebrauchtwagenkauf. Auch Neuwagen werden in einer umfangreichen Vielfalt zum Kauf angeboten. Allerdings wird der Autokauf im Ausland immer beliebter.

Fahrzeugüberführungen

Die Tendenz ist steigend

Für die letztere Variante entscheiden sich immer mehr Autoliebhaber. Die günstigen Konditionen werden hierzu als Ausschlaggebend angegeben. Allerdings ist der Autokauf im Ausland nicht immer unkompliziert. Wer sich im Ausland ein Auto kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld genauestens informieren und alle Vor- und Nachteile abklären, um vor fatalen Folgen oder zusätzlichen Mehrkosten zu bewahren. Schon seit einiger Zeit ist der Kauf oder die Mitnahme eines gebrauchten oder neuen KFZ, innerhalb der EU, nicht mehr Mehrwertsteuerpflichtig. Für Neufahrzeuge, welche in einem Land der EU käuflich erworben werden und in einem anderem Land zugelassen werden, gilt allerdings eine mehrwertsteuerpflichtige Sonderregelung.

Unerlässliche Verpflichtungen

Diese Mehrwertsteuer wird allerdings in dem Land gezahlt, in welchen der Besitzer oder Eigentümer ansässig ist. Alle Fahrzeuge, die nicht älter als 6 Monate sind und weniger als 6000 km gelaufen sind, gelten als Neufahrzeuge. Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet, nach der Überführung, sein KFZ an seinem tatsächlichen Wohnsitz/Ort zuzulassen und zu versteuern. Je nach dem in welchem Land man sein KFZ erworben hat, ist bei der Zulassung eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Anders bei Überführungen, im Rahmen eines Umzuges o.ä. Hier kann die Überführung des Fahrzeuges mit seinem regulären, gültigen Kennzeichen erfolgen. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, verwendet für die Überführung ein spezielles Ausfuhrkennzeichen. Bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens müssen aller erforderlichen Papiere zur Vorlage bereitgehalten werden.

Kurzzeitkennzeichen

Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen: hierzu zählen der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein und alle nötigen Zulassungsbescheinigungen. Auch der Versicherungsschutz muss gewährleistet sein, um hier erfolgreich zu überführen oder zu handeln. Zudem darf die Bescheinigung der HU nicht fehlen. Für eine Überführung ins Ausland benötigt man zusätzlich eine Erweiterung des Versicherungsschutzes. Die Kosten variieren, je nach Versicherer oder Anbieter. Je nach Bedarf oder Zweckmäßigkeit kann auch ein Kurzzeitkennzeichen genügen, um das KFZ von A nach B zu befördern. Auch für Probefahrten sind diese Kennzeichen empfehlenswert. Ein Kurzeitkennzeichen ist die günstigere Alternative und kann ebenfalls vor hohen Mehrkosten bewahren. Selbstverständlich fallen für die Bearbeitung der Überführung und der Zulassung Kosten an. Auch das Prägen der Nummernschilder ist nicht kostenlos. Eine informative und unverbindliche Beratung zu dieser Thematik ist auf jeden Fall ratsam.

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